Kaiser Ferdinand der Erste

Anno 1568 wurde unser alter deutscher König Ferdinand der Erste zum Kaiser gewählt. Seine eigenständige Regierung dauerte bis Anno 1564. Sein Bruder Karl der Fünfte hatte ihn bereits Anno 1531 zu seinem Mitregenten in Deutschland gemacht. Immerhin war der gute Mann zugleich auch König von Spanien und hätte sich wohl ohne die Hilfe seines Bruders der Umtriebe der Gallier und Päpste schlecht erwehren können. Man fühlt sich hier nicht wenig an die Burgunderkönige im Nibelungenlied erinnert… Zur Welt kam unser Habsburger Anno 1503 in Madrid als Sohn Philipps des Schönen und der Johanna von Spanien. Anno 1521 erhielt er das Herzogtum Österreich und alle Besitzungen der Habsburger in Deutschland mit Ausnahme der Niederlande. Berühmt ist die erste Verteidigung Wiens gegen die Türken Anno 1529 und segensreich war der Augsburger Religionsfrieden, mag dieser später auch zum Zankapfel geworden sein. Anno 1521 ehelichte Ferdinand der Erste Anna von Böhmen, in deren Namen er nach der Ersten Schlacht von Mohacs Anspruch auf Ungarn erhob und dessen Westteil gegen die Türken behaupten konnte. Er hatte mit ihr elf Töchter und vier Söhne. Bei unserem Geschichtsforscher Franz Bernhard von Bucholtz in der „Geschichte der Regierung Ferdinand des Ersten“ erhebt der Papst nun Einspruch gegen die Kaiserwahl: https://archive.org/details/bub_gb_IWkIAAAAQAAJ

„- Gleich nach dieser – Handlung sandte Ferdinand seinen Oberstkämmerer Martin Gußmann nach Rom, um dem Papste Bericht davon zu erstatten, wie auch denselben seines Gehorsams und seines Schutzes zu versichern, und eine baldige Gesandtschaft zum Begehren der Krönung anzukündigen. Allein Paul IV., obwohl derselbe nicht lange zuvor aus der Bedrängnis des Krieges mit König Philipp von Spanien, in welchen er sich in übereilter Weise großenteils durch den Ehrgeiz der statt seiner regierenden Nepoten hatte verwickeln lassen, herausgekommen war, setzte der Anerkennung Ferdinands als Kaiser ganz unerwartete Hindernisse entgegen. Er untersagte dem Gußmann den Einzug in Rom, ehe erst gewisse Fragen, die er mit den Kardinälen überlegen müßte, entschieden wären. Diese enthielten: I) ob der Gesandte nicht schuldig sei, die Ursachen anzuzeigen, wegen deren Karl das Kaisertum aufgegeben? – II) ob solche Abdankung ohne des apostolischen Stuhles Einwilligung gültig sei? III) ob Ferdinanden die schlimme Erziehung seines Sohnes Maximilian, der meist mit Lutheranern umgeben sei, zur Erlangung des Kaisertums nicht hinderlich sei? und IV) was von der Wahlfähigkeit der Kurfürsten, die zur Häresie getreten, zu halten? – Diese Punkte trug Papst Paul sieben dazu erwählten Kardinalen in einer Rede vor, worin er dazu noch einige ungeziemende Ausdrücke soll gebraucht haben, namentlich, daß Carls Vollmacht, die er seinem Gesandten erteilet, ungültig sei, weil er damals nicht mehr bei ungetrübtem Verstande gewesen. – Das Gutachten dieser Kardinäle ging zum Teil von den übertriebensten Vorstellungen über päpstliche Rechte hinsichtlich des Kaisertums aus, welche selbst auf dem Gipfel der hierarchischen Verhältnisse nie anerkannt worden waren, und welche Innozenz III. in seinen Entscheidungen über die Rechte von Kaiser und Gegenkaiser nicht gebraucht hatte. – „Gleichwie die Resignation des kleinsten Benefizium nicht anders als in die Hände des Obern geschehen könne, also um so weniger jene des Kaisertums, welches von jeher zu Rom als ein Leben des päpstlichen Stuhles angesehen worden sei. – Es entstehe auch, meinte man ferner, durch den von einem Kaiser der römischen Kirche geleisteten Eid eine wechselseitige Verbindung, die nicht anders als durch die Einwilligung beider Teile könne gehoben werden. – Außerdem sei die eine Hälfte der Kurfürsten, da sie in die Häresie gefallen, ihres Wahlrechtes verlustig geworden. Ferdinand aber habe durch Einwilligung in den Religionsfrieden, welcher fast in allen Artikeln mit dem göttlichen Rechte und den Kirchengeboten streite, Verdacht in Glaubenssachen wider sich erweckt, zumal da er häretische Prediger in seinen Landen dulde, und sogar für den Glaubensunterricht seines eigenen Sohnes nicht zur Genüge gesorgt habe. – Es sei demnach nötig, daß Ferdinand in dieser Sache sich des Papstes Urteil unterwerfe, und denselben um Vergebung bitte, zugleich allem dem entsage, was zu Frankfurt gehandelt, und das Weitere von des Papstes Gutbefinden erwarte. Die Schrift der Kardinäle wurde dem Gußmann mitgeteilt, welcher eine andere dagegen einreichte, worin er vorzüglich, ohne in andere bestrittene oder ihm nicht aufgetragene Fragen einzugehen, das einleuchtende Argument hervorhob, daß die Abdankung und Übertragung von Seiten Karls nur auf denjenigen geschehen sei, welcher ohnehin schon rechtmäßig zum römischen Könige und Nachfolger gewählt, gekrönt, als solcher von dem päpstlichen Stuhle anerkannt und bestätigt sei, und der von Rechtswegen in dem Kaisertume, es möge erlediget werden, wie es wolle, sukzedieren müsse. Auf den Bericht über den ganzen Vors gang befahl Ferdinand dem Gußmann, daß wenn er drei Tage nach dem Empfang der Weisung keine Audienz erhalte, er mit Hinterlassung einer Protestation den Rückweg nehmen möge mit dem Beisatze, daß Ferdinand dieser Sache wegen die Kurfürsten unverweilt zu Rate ziehen, und sich darin so verhalten wolle, wie er es seiner Hoheit gemäß erachte. – Gußmann ging nun, unter dem Vorwande seiner Andacht zu pflegen, als Privatmann nach Rom, und begehrte und erhielt als solcher auch beim Papste Audienz, welcher versprach, nächstens einen Legaten an Ferdinand, zu senden, der ihm die Ursachen seines Handelns näher entwickeln werde. – König Philipp von Spanien glaubte in einem Schreiben an den Kardinal Pacheco seinen Vater das mit entschuldigen zu müssen, daß derselbe, was er getan, in der besten Meinung und im geringsten nicht aus einer Geringachtung des Papstes getan habe. Dessen ungeachtet fand Vargas, Philipps Gesandter zu Venedig, den er eigens deswegen nach Rom schickte, nicht nur kein geneigteş Gehör, sondern man wollte auch den Statthalter von Mailand Figeroa, der zu gleichem Ende hinkam, nicht einmal in die Stadt lassen, unter dem Vorwande, daß derselbe wegen Mißhandlung eines päpstlichen Boten ins Interdikt gefallen sei. Nach der Zurückkunft des Gußmann machte Ferdinand in einem Schreiben vom 5. September 1558 den Kurfürsten von den Einwendungen des Papstes eine vorläufige Mitteilung. Gegen des letzteren erwähnte Prätensionen stellte dann unter andern der Reichsvizekanzler Seld ein merkwürdiges und zum Teil in starken Ausdrücken geschriebenes Gutachten, worin er, indem er sich dogmatisch entschieden als Katholiken bekannte, zugleich die Grenzen der päpstlichen und weltlichen Gewalt weniger aus eigner neuer Untersuchung des Wesens der Sache, als mit Anwendung von Begriffen, die sich in den alten Kämpfen der Kaiser mit den Päpsten ausgebildet hatten, behandelte. Doch bemerkte er, „Christus in der Glorie bedürfe keines Stellvertreters auf Erden. Sei aber der Papst, wie auch er glaube, Stellvertreter Christi, so gelte das nur in derselben Weise, als Christus selbst auf Erden habe erscheinen wollen, also ohne zeitliche Gewalt.“ – Übrigens behandelte er das Verhältnis des Papsttums und Kaisertums in 24 Artikeln, worin er als Richtschnur vorzüglich die vor den Wirren des Mittelalters anerkannt gewesenen Konstitutionen aufstellte.“ Die Schlüsselgewalt sei allerdings dem Petrus und seinen Nachfolgern gegeben, obwohl im Namen und von wegen des ganzen Apostolats, als dem der das Bild oder die Figur der Kirche trage. Er sei aber das Haupt zur Erhaltung der Glaubenseinheit, habe in Übung und Administration der geistlichen Gewalt die Präeminenz; und Gott habe in solcher Art alle Übrigen zur Teilnahme am Sakrament der Weihe berufen, daß er solches im Petrus vorzüglich (principaliter) begründet. Hiernach sei allerdings in geistlichen Sachen der Papst und alle Kirchen überhaupt, vom Kaiser unabhängig. (Obwohl auch Buben Päpste gewesen, und künftig noch fern könnten, ändere das nichts an dem Wesen des Amtes.) Früher hätten wohl Kaiser einzelne Päpste abgelegt, was man aber nach den alten Kanonen für unbillig ansehe: Die Verstoßung der Priester habe Gott sich vorbehalten. – Auch gegen Appellationen an den Papst in bloß geistlichen Sachen werde Ferdinand nichts haben. – Und auch daß der Papst die Kaiserwahl prüfe, ob ein Kaiser in Zwietracht oder Eintracht erwählt, ob er ein Tempelräuber, ein Exkommunizierter, ein Tyrann, ein Häretiker, ein Heide, ein Meineidiger, ein Verfolger der Kirche, ein Narr sei? – halte er (Seld) nicht für unbillig…“

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