Feldmarschall Albrecht von Roon

„Roon aber war der einzige unter meinen spätern Kollegen, der bei meinem Eintritt in das Amt sich der Wirkung und des Zweckes desselben und des gemeinsamen Operationsplanes bewußt war und den letzteren mit mir besprach. Er war unerreicht in der Treue, Tapferkeit und Leistungsfähigkeit, womit er vor und nach meinem Eintritt die Krisis überwinden half, in welche der Staat durch das Experiment der neuen Ära geraten war. Er verstand sein Ressort und beherrschte es, war der beste Redner unter uns, ein Mann von Geist und unerschütterlich in der Gesinnung eines ehrliebenden preußischen Offiziers. Mit vollem Verständnis für politische Fragen wie Eulenburg, war er konsequenter, sicherer und besonnener als dieser. Sein Privatleben war einwandsfrei. Ich war mit ihm von meinen Kinderjahren her, als er, mit topographischen Aufnahmen beschäftigt, sich im Hause meiner Eltern aufhielt, persönlich befreundet und habe nur unter seinem Jähzorn zuweilen gelitten, der sich leicht bis zur Gefährdung seiner Gesundheit steigerte.“ (Otto von Bismarck)

Anno 1803 wurde unser Feldmarschall Albrecht von Roon in Pleushagen – einem Dorf im Herzogtum Pommern – geboren. Sein Vater war Offizier und besaß ein Landgut und so trat er in dessen Fußstapfen. In Kulm und Berlin besuchte unser Roon die Kadettenschule und erhielt Anno 1821 sein Offizierspatent. Es folgte der Besuch der allgemeinen Kriegsschule und die Berufung in den Großen Generalstab. Unser Roon unterrichtete zudem unseren Prinzen Friedrich Karl von Preußen, der mit zu unseren größten Feldherren der Einigungskriege gehört. Selbst ins Feld zog unser Feldmarschall Anno 1849 und zwar als Generalstabschef unseres ersten preußischen Heerhaufens. Dessen Aufgabe in der Niederschlagung der liberalen Aufstände am Rhein bestand. Anno 1856 wurde unser Roon zum Generalmajor befördert und erhielt Anno 1858 das Kommando über unsere XIV. preußische Division. Anno 1859 ernannte Wilhelm der Große unseren Roon zu seinem Kriegsminister. Gemeinsam mit unserem Eisernen Reichskanzler Otto von Bismarck führte er die preußische Heeresvermehrung durch und trug dafür Sorge, daß es dem Hohenzollernheer in unseren deutschen Einigungskriegen an Nichts fehlte. Geehrt wurde unser Roon mit dem Roten und dem Schwarzen Adlerorden, dem Eisernen Kreuz, dem Hohenzollernhausorden und dem Verdienstorden Friedrichs des Großen. Anno 1836 hatte unser Feldmarschall die Klerikertochter Bertha Rogge geheiratet. Die Nornen sollten dem Paar sieben Kinder vergönnen. Zu lesen gibt es von unserem Roon auch etwas und zwar „Grundzüge der Erd-, Völker- und Staatenkunde“, „Militärische Länderbeschreibung von Europa“ und „Die iberische Halbinsel“. Das preußische Herrenhaus stimmt nun für die Heeresvermehrung – wie uns Sohnemann Waldemar („Kriegsminister von Roon als Redner“) zu berichten weiß: https://archive.org/details/kriegsministerv02roongoog

„In Übereinstimmung mit dieser Auffassung erklärte der Berichterstatter der Kommission, Freiherr von Vincke, in seiner nachfolgenden Rede unter anderm ausdrücklich, die Regierung könne zum Beispiel auch Regimentskommandeure und Offiziere für die neuen Linienregimenter ernennen, sie könne auch neue Kavallerieregimenter errichten – nur müsse sie darauf gefaßt sein, daß jene Offiziere und diese Formationen eventuell auf den Aussterbeetat kämen, wenn der Landtag bei definitiver Beratung die Beibehaltung jener Stellen und Truppenteile budgetmäßig ablehnen sollte. Roon für seine Person beteiligte sich an der Debatte nicht; er hatte dazu auch in der Tat keine Veranlassung, denn durch das abgeschlossene Kompromiß waren seine Vorschläge – vorläufig wenigstens auf das Niveau einer Finanzfrage herabgedrückt und seine Einrede gegen das Provisorium wäre vergeblich geblieben. Mit finanziellen Fragen oder auch mit deren staatsrechtlicher Auslegung hatte er sich als Kriegsminister nicht zu befassen. So konnte er sich denn in jener Sitzung auf wenige Worte beschränken, bei denen es ihm nur darauf ankam, die Kritik Vinckes, welcher gewisse Maßregeln der Militärverwaltung für „ungeschickt“ erklärte, zurückzuweisen. In denselben Tagen waren nämlich die im Herbste 1859 aus dem mobilen Zustande übernommenen „Landwehrstammbataillone“ auf Allerhöchsten Befehl zu kombinierten Infanterieregimentern zusammengefaßt und damit ein weiterer Schritt zur Durchführung der Armeereform getan worden. Roon verwahrte die Regierung in ernsten Worten gegen eine derartige Beurteilung ihrer Maßregeln; und nach kurzer Diskussion, an welcher sich auch der Präsident beteiligte, wurde der Zwischenfall für erledigt erklärt. Mit der ungeheuren Majorität von 315 Stimmen, bei 322 anwesenden Abgeordneten, wurde schließlich der oben zitierte, für den Kompromißvorschlag entscheidende Paragraph des Kommissionsantrages angenommen; damit war diese Angelegenheit für dieses Jahr im Abgeordnetenhause erledigt. Im Herrenhause wurde dieselbe Kreditvorlage nebst den übrigen zur Deckung des außerordentlichen Geldbedarfs erforderlichen Finanzgesetzen am 22ten Mai einstimmig angenommen. In der vorangehenden Debatte war von mehreren Seiten lebhaft bedauert worden, einmal daß durch den Gang der Verhandlungen dem Herrenhause die Möglichkeit genommen worden sei, in nachdrücklicher Weise für die Prinzipien der von der Regierung ursprünglich gemachten Vorlagen einzutreten und zweitens, daß die Staatsregierung selbst, gewissermaßen den Rückzug antretend vor dem Kommissionsberichte des Abgeordnetenhauses, darein gewilligt habe, den Kampf um die Grundlagen der so heilsamen Militärgelege auf 14 Monate zu vertagen. Um die Unklarheit der Lage, wie sie durch das Provisorium geschaffen war, und dieses selbst noch schärfer zu verurteilen und dasselbe anderseits im Sinne des Herrenhauses zu deklarieren, wurde ferner ohne Widerspruch (in namentlicher Abstimmung votierten sämtliche 102 stimmende Mitglieder dafür) folgende Resolution angenommen: „Das Herrenhaus hat nur mit Befriedigung entnehmen können, daß die königliche Staatsregierung Entschließungen gefaßt hat, welche zur wesentlichen Kräftigung des Heeres zu führen geeignet sind, und hofft mit Zuversicht, daß sie auf diesem Wege beharren und alle zur Reorganisation des Heeres erforderlichen Maßregeln energisch in Ausführung bringen, zu diesem Behufe auch soweit, als dieselben nicht schon kraft der Prärogative des Kriegsherrn durchgeführt werden können, die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen seiner Zeit einbringen werde.“ Auch der anwesende Finanzminister von Patow widersprach mit keinem Worte dieser Resolution, also auch nicht der in derselben ausgedrückten Auslegung und Auffassung des „Provisoriums“, und auch sämtliche anwesende liberale Mitglieder des Herrenhauses (zum Beispiel Hasselbach und andre Bürgermeister) hatten ihr Votum für die obige Resolution abgegeben. Bemerkt sei noch, daß die Wortführer im Herrenhause trotz ihrer mehrfachen Bemängelung der Maßregeln der aktuellen Regierung während der Debatte doch jede Gelegenheit benutzten, um ihrer warmen Sympathie und ihrem vollen Vertrauen für die Person des Kriegsministers und für seine Amtsführung Ausdruck zu geben. In der Session 1860 hat sich Roon dann noch einmal an den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses zu beteiligen gehabt. Dies geschah in der Sitzung vom 18. Mai bei Beratung des Militäretats, speziell als es sich darum handelte, eine von der Regierung beantragte Erweiterung des Kadettenkorps zu befürworten. Nachdem mehrere Redner für und wider zu dieser Sache gesprochen und meist die prinzipielle Bedeutung der Kadettenkorps für die Ergänzung des Offizierkorps erörtert hatten, wobei der als wissenschaftliche Autorität und erfahrener Soldat gleich hoch geachtete, greise Abgeordnete General von Brandt mit großer Wärme für die Kadettenerziehung und ihre guten Resultate eingetreten war, ergänzte Roon die Ausführungen des vom Kriegsministerium bestellten Kommissars, Oberstleutnant von Hartmann, in nachstehender Rede): „Meine Herren! Ich habe dem, was der Kommissarius der Königlichen Staatsregierung über diese Angelegenheit gesagt hat, nur einige wenige Worte hinzuzufügen. Ich habe mich nicht entbinden können, in dieser Sache meine Stimme zu erheben, wiewohl ich weder eine Gewähr dafür habe, daß ich die entgegenstehende Ansicht bewältigen werde, noch eine Gewähr dafür, daß diese Sache überhaupt eine der Regierung günstige Wendung nähme; es ist aber Mannespflicht, das Nötige zu tun, man mag Aussicht auf Erfolg haben oder nicht. Was der Regierungskommissarius über die Berufswahl der jungen Leute, die in das Kadettenkorps eintreten, gesagt hat, ist vollständig richtig; es fehlt durchaus jeder Zwang. Seitdem aber jeder Vater für seinen Sohn Erziehungsbeiträge zahlt, die normiert sind nach den verschiedenen Verhältnissen der Eltern von 30 Reichstalern bis zu 150 Reichstalern, seitdem hat auch der Zwang aufgehört; es kann jeder in jedem Jahre austreten und einen andern Lebensweg einschlagen. Es ist der Lektionsplan der Realgymnasien für die Kadettenkorps akzeptiert; es ist also der übertritt in andre Schulen in keiner Weise mit Nachteil verknüpft. Sodann ist noch gesprochen worden davon, daß das Kadettenkorps eine Einseitigkeit in die Bildung der jungen Leute bringe. Ja, meine Herren, ganz im allgemeinen will ich das durchaus nicht leugnen. Eine Einseitigkeit im besseren Sinne ist aber nach meiner Meinung ein Vorzug, und eine jede Berufsbildung ist eine einseitige, und daß hier eine Berufsbildung beabsichtigt wird, liegt auf der flachen Hand. Eine jede derartige Einseitigkeit aber hat den Vorzug, daß sie für den Zweck dieser Einseitigkeit eben schneidiger wird als jede Universalität, die sich eben nicht eines bestimmten Zieles bewußt ist…“

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